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    <title>Steuern leicht gemacht - dein Steuerblog für Steuerthemen zu deinem Business</title>
    <link>https://www.steuernleichtgemacht.net</link>
    <description>Der Steuer-Blog von Steuern leicht gemacht beschäftigt sich mit vielfältigen Themen rund um die Themen Steuern, Gesetze, Business-Impacts und Money Mindset. Der Blog wird dabei helfen in der Vielfalt der (steuer)gesetzlichen Veränderungen kurz und knapp einen Überblick über hilfreiche Steuerthemen für die Führung und die Optimierung von Business-Ideen zu erlangen.</description>
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      <title>Steuern leicht gemacht - dein Steuerblog für Steuerthemen zu deinem Business</title>
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    <item>
      <title>Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ab dem 01.01.2025</title>
      <link>https://www.steuernleichtgemacht.net/blog/006-19ustg2025</link>
      <description>Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde neben weiteren Änderung auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG reformiert und internationalisiert. Was dies für dich bedeutet und welche neuen Wertgrenzen du beachten musst, findest du hier.</description>
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
         Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde neben weiteren Änderung auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG reformiert und internationalisiert. Was dies für dich bedeutet und welche neuen Wertgrenzen du beachten musst, findest du hier.
        &#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/md/and1/dms3rep/multi/116717.jpeg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
    
          Kurze Einführung in die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
         &#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Die Kleinunternehmerregelung ist eine gesetzliche Möglichkeit Unternehmen mit geringen Umsätzen steuerlich zu fördern und die administrativen Anforderungen zu reduzieren. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Die Kleinunternehmerregelung ist dabei nicht als Freibetrag, Freigrenze, Steuerbefreiung oder Grenze für keine Steuerpflicht zu verstehen, sondern eröffnet nur die Möglichkeit, dass keine Abführungspflicht von Umsatzsteuer an das Finanzamt besteht und damit die Rechnungen an Kund:innen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden dürfen. Die Kleinunternehmerregelung selbst hat keine Auswirkung auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Änderung der Kleinunternehmerreglung ab dem 01.01.2025
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerreglung an vielen Stellen angepasst und verändert. Die Änderungen findet ihr nachfolgend:
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ul&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Fortführung der Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei Umsätzen im abgelaufenen Kalenderjahr von bis 25.000,- € (zuvor: 22.000,- €) und geplanten Umsätzen im anstehenden Kalenderjahr von bis zu 50.000,- € (keine Änderung). 
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Die Kleinunternehmerregelung entfällt grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, nachdem ich die Grenzwerte überschritten habe (z.B. Umsätze in 2025 bei 27.500,- € bewirkt Ende von § 19 UStG ab dem 01.01.2026). Neu ist, dass die Kleinunternehmerreglung sofort wegfällt, wenn 100.000,- € Umsätze im laufenden Kalenderjahr überschritten werden.
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Ab dem 01.01.2025 ist bei Vorlage einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer möglich auf die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern zu beantragen, wenn der Umsatz EU-weit unter 100.000,- € liegt. Die Umsätze im Ausland sind an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. 
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Kleinunternehmer können auf die Anwendung von einer verpflichtenden E-Rechnung bis zum 01.01.2028 verzichten, da die Umsatzgrenzen für die E-Rechnungspflicht unterschritten werden. Ich verweise in diesem Punkt auf meinen Blog-Beitrag zur E-Rechnung.
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ul&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Praxishinweis
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Ich empfehle dir dringend im Laufe des Dezembers immer eine Prüfung deiner Jahresumsätze vorzunehmen, damit du überwachen kannst, ob ab dem 01.01. des Folgejahres Änderung an deiner umsatzsteuerlichen Einordnung erfolgen. Denn dies bringt immer auch prozessuale Veränderungen mit sich, die zur gesetzeskonformen Handlungsweise zu untersuchen und umzusetzen sind.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Mon, 17 Feb 2025 16:02:37 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Die Wahlprogramme zur Bundestagswahl unter der Steuerlupe</title>
      <link>https://www.steuernleichtgemacht.net/blog/005-bundestagswahl2025</link>
      <description>Eine Übersicht über die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl unter Betrachtung der steuerpolitischen Bestrebungen.</description>
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
         Eine Übersicht über die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl unter Betrachtung der steuerpolitischen Bestrebungen.
        &#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/md/and1/dms3rep/multi/118214.jpeg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  
         Neben vieler anderer Themen haben sich die großen Parteien in Ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025 am 23.02.2025 auch zu den steuerlichen Bestrebungen geäußert. Da dies für euch neben den Grundpositionierungen ebenfalls eine Rolle spielen kann, soll euch dieser Blog-Beitrag eine kleine Übersicht über die Positionen und Planungen geben, wobei ich mich natürlich auf die urheberrechtlich geschützten und veröffentlichten Wahlprogramme zum Stichtag 29.01.2025 beziehe.
         &#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Bündnis 90/Die Grünen (https://cms.gruene.de/uploads/assets/20241216_BTW25_Programmentwurf_DINA4_digital.pdf)
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ul&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Schaffung von Investitionsanreizen für Unternehmen durch eine befristete Investitionsprämie von 10 %
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Ausweitung der Forschungszulage 
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Änderung des Einkommensteuertarifs inkl. Abschaffung des Solidaritätszuschlags durch Integration des Solidaritätszuschlages in den Einkommensteuertarif selbst
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Angleichung von Arbeitseinkünfte und Kapitaleinkünfte zur Vermeidung der vergünstigten Besteuerung von reinen Kapitalmarktanlegern
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.500,- €
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einführung von Steuergutschriften und Erhöhung des Grundfreibetrages
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Änderung der Erbschaftsteuer für sehr große Erbschaften zur Vermeidung bzw. Verringerung von Erbschaftsteuer-Vergünstigungen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einführung einer globalen Milliardärs-Steuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Absenkung der Stromsteuer auf europäisches Minimum
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ul&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           SPD (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/2025_SPD_Regierungsprogramm.pdf)
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ul&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Investitionsanreize durch beispielsweise "Made in Germany"-Bonus (Zukunftsinvestitionen in die Technologien von morgen durch Steuererstattung von 10 % der Anschaffungssumme), Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und der besseren Abschreibungsbedingungen für E-Mobilien
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            steuerliche Anreize für Mehrarbeit
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Verstärkung der steuerlichen Belastung von Spitzeneinkommen und Spitzenvermögen und gleichzeitiger Erleichterung der Besteuerung für ca. 95 % der Steuerzahlenden
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einführung einer Milliardärs- bzw. Mindeststeuer für Superreiche
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Reform der Erbschaftssteuer mit einer Mindestbesteuerung für große Betriebsvermögen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einführung einer Finanztransaktionssteuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Stabile Energiepreise und entfristete Absenkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Verlängerung KFZ-Steuer Befreiung für E-Autos bis 2035
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ul&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           CDU/CSU (https://www.politikwechsel.cdu.de/sites/www.politikwechsel.cdu.de/files/docs/politikwechsel-fuer-deutschland-wahlprogramm-von-cdu-csu-1.pdf) 
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ul&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Große Steuerreform und Durchführung einer Unternehmensbesteuerung von max. 25 % für Wettbewerbsfähigkeit
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Verbesserung der steuerlichen Abschreibung inkl. Einführung von Turboabschreibungen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Weiterentwicklung der steuerlichen Forschungszulage
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen durch Rückführung auf 40 % und der Besteuerung durch die Anpassung des Einkommensteuertarifs für niedrige und mittlere Einkommen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Abschaffung Solidaritätszuschlag
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Steuerliche Anreize für Mehrarbeit
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Entlastung bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Entlastung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch die Widereinführung einer Agrardieselrückvergütung
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Senkung der Stromsteuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einführung eines Klimabonus
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ul&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Die Linke (https://www.die-linke.de/fileadmin/user_upload/Wahlprogramm_Langfassung_Linke-BTW25_01.pdf)
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ul&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Erhöhung der Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaft auf globalen Mindeststeuersatz von 25 %
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Reform der Gewerbesteuer zu Gemeindewirtschaftssteuer mit u.a. dem Einbezug von gutverdienenden Selbstständige und Freiberufler, der Erhöhung des Freibetrags auf 30.000,- € und Berücksichtigung der festgesetzten Steuer bei der Einkommensteuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            volle Sozialversicherung auch bei Mini- und Midijobs
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Entlastung von niedrigeren und mittleren Einkommen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Stärkere Besteuerung von sehr hohen Einkommen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Erhöhung Erbschaft- und Schenkungssteuer bei Millionen- und Milliarden-Erbschaften
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Wiedereinführung Vermögenssteuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einführung einer Finanztransaktionssteuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einschränkungen der Steuervermeidung über Stiftungsmodelle
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einheitliche Kerosinsteuer in der EU
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Senkung der Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Senkung der Bahnstromsteuer
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ul&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           FDP (https://www.fdp.de/sites/default/files/2024-12/fdp-wahlprogramm_2025.pdf)
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ul&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Absenkung der Unternehmenssteuerbelastung auf insgesamt unter 25 % (wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern)
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Entbürokratisierung des Steuerrechts durch u.a. vereinfachte Besteuerung vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie Familienunternehmen, vereinfachte Gewinnermittlung für mehr Unternehmen und dem Wahlrecht zur Geltendmachung einer Betriebsausgabenabzugspauschale für mehr Unternehmen als bisher
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Anpassung der steuerlichen Abschreibungsmodelle: Erhöhung Sofortabschreibungsgrenzen, Erweiterung Sammelabschreibung und Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter / Immobilien
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Stärkung steuerliche Forschungsförderung
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Einführung eines linear-progressiven Chancentarifs
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Steuerliche Anreize für Mehrarbeit
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Abschaffung des Solidaritätszuschlags
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Automatische Anhebung der Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer um die Inflationsrate
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Absenkung Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß bis hin zur gänzlichen Abschaffung
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Abschmelzung der EU-Mindestsätze für die Energiesteuer auf Heiz- und Kraftstoffe
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ul&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Sollte ihr gerne selbst in die gesamten Wahlprogramme hineinschauen wollen, findet ihr diese als Link hinter dem jeweiligen Namen der Parteien. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Mon, 03 Feb 2025 11:53:15 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.steuernleichtgemacht.net/blog/005-bundestagswahl2025</guid>
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        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
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        <media:description>main image</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Meldepflicht von Veränderungen an Grundstücken und Gebäuden</title>
      <link>https://www.steuernleichtgemacht.net/blog/004-grundsteueranzeige</link>
      <description>Die neue Anzeigepflicht für Änderungen an den tatsächlichen Verhältnissen von Grundstücken bringt mit sich, dass zukünftig die Verantwortung zur Meldung beim Grundstückseigentümer liegt und damit Versäumnisse auch sanktioniert werden können. Daher sind die nachfolgenden Änderungen zwingend zu beachten.</description>
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
         Die neue Anzeigepflicht für Änderungen an den tatsächlichen Verhältnissen von Grundstücken bringt mit sich, dass zukünftig die Verantwortung zur Meldung beim Grundstückseigentümer liegt und damit Versäumnisse auch sanktioniert werden können. Daher sind die nachfolgenden Änderungen zwingend zu beachten. 
        &#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/md/and1/dms3rep/multi/114842.jpeg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  
         Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Mitteilungspflicht nach § 228 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) verändert. 
         &#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Gemäß § 228 Abs. 2 BewG besteht eine aktive Anzeigepflicht eines Grundsteuer-Schuldners (üblicherweise der Grundstückseigentümer) Veränderungen des Grundstückszustands anzuzeigen. Die Anzeige ist notwendig, wenn sich die sog. „tatsächlichen Verhältnisse“ verändert haben. Eine solche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse liegt immer vor, wenn sich der Wert oder die Art der wirtschaftlichen Einheit ändern.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Folgende Veränderungen rufen beispielsweise eine Anzeigepflicht hervor: Neubau oder Abriss eines Gebäudes, Veränderung der Wohn-/Nutz- /Bruttogrundfläche des Gebäudes, Durchführung einer Kernsanierung eines Gebäudes, Veränderung des Entwicklungszustands des unbebauten Grund und Bodens, Veränderung des Anteils der Wohn- und Nichtwohnnutzung derart, dass sich die Grundstücksart ändert, Änderung der Eigentumsverhältnisse, usw.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Die Anzeige der Veränderung ist bis zum 31.03. des Folgejahres der Veränderung einzureichen. Eine Nicht-Anzeige kann negative steuerliche Konsequenzen mit sich bringen, sodass ihr diese Anzeigepflicht beachtet solltet.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Sollten Sie bei einem euch gehörenden Grundstück Veränderungen ergeben und ihr benötigt entweder Unterstützung in der Durchführung der Anzeige oder seid euch unsicher, ob diese eine anzeigepflichtige Veränderung der "tatsächlichen Verhältnisse" ist, kommt gerne auf mich zu.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Mon, 27 Jan 2025 07:45:06 GMT</pubDate>
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      </media:content>
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        <media:description>main image</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Meldepflicht von elektronischen Kassensystemen</title>
      <link>https://www.steuernleichtgemacht.net/blog/003-elektronische-kassensysteme</link>
      <description>Durch die Einführung der Meldepflicht von sog. "elektronischen Kassensystemen" möchte der Gesetzgeber sicherstellen zeitnah über eine solche Einführung informiert zu werden. Was das für dich bedeutet und wann du aktiv werden musst, findest du im nachfolgenden Beitrag.</description>
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
         Durch die Einführung der Meldepflicht von sog. "elektronischen Kassensystemen" möchte der Gesetzgeber sicherstellen zeitnah über eine solche Einführung informiert zu werden. Was das für dich bedeutet und wann du aktiv werden musst, findest du im nachfolgenden Beitrag.
        &#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/md/and1/dms3rep/multi/116981.jpeg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Je nach Geschäftsmodell kann es für dich Sinn machen eine Registrierkasse bzw. ein anderweitiges Kassenabrechnungsmodell zu verwenden, das nicht nur deine Abrechnung übernimmt, sondern auch den Geschäftsvorfall selbst aufzeichnet. Beispiele sind hier Lebensmittelhändler, wo neben der Berechnung deiner Zahllast an der Kasse auch die Aufzeichnung der verkauften Waren für Besteurungszwecke erfolgt oder auch beispielsweise Warenhäuser, wo an der Kasse neben der Zahlung auch der Verkauf registriert wird. Natürlich können hier auch Restaurants als Beispiel gut herangezogen werden, denn dort wird neben der Berechnung deiner Rechnung auch direkt die verkauften Speisen und Getränke für Buchhaltungszwecke aufgezeichnet.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Da an solche Kassensysteme mittlerweile sehr besondere Erfordernisse und Verpflichtungen geknüpft sind, die dem Zielbild folgen Steuerhinterziehung weiter zu minimieren, besteht grundsätzlich ab dem 01.01.2025 eine Meldeverpflichtung solche genutzten Kassensysteme dem Finanzamt offenzulegen. 
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Aufgrund der Tatsache, dass die Schnittstelle zur Meldung der Kassensysteme noch nicht finalisiert ist, verschiebt sich die erstmalige Meldepflicht auf den 01.07.2025. So musst du, falls du ein elektronisches Kassensystem nutzt, dieses über ELSTER bis zum 31.07.2025 dem Finanzamt melden. Solltest du nach dem 01.07.2025 ein elektronisches Kassensystem neu anschaffen, hast du dies innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitzuteilen.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Wichtig: Ein meldepflichtiges Kassensystem beinhaltet Aufzeichnung und Zahlungsabwicklung deines Geschäftes. Solltest du also beispielsweise deine Rechnungen über ein Buchhaltungstool erstellen und nur für Bezahlungszwecke (nicht aber für die Aufzeichnung des Geschäftes selbst) einen Zahlungssystem benutzen, z.B. PayPal oder SumUp, so ist dies nicht von der Meldepflicht betroffen.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Solltest du Zweifel daran haben, ob dein Bezahlungssystem als meldepflichtiges elektronisches Kassensystem gilt, komme gerne auf mich zu.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Mon, 27 Jan 2025 07:16:37 GMT</pubDate>
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      </media:content>
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        <media:description>main image</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt</title>
      <link>https://www.steuernleichtgemacht.net/blog/002-wirtschaftsid</link>
      <description>Mit Startezeitpunkt im Dezember 2024 hat die Finanzverwaltung mit der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) begonnen. Somit könntest auch du bald Post vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Erfahre hier, was es mit der Wirtschafts-ID auf sich hat und was dies für dich bedeutet.</description>
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
         Mit Startezeitpunkt im Dezember 2024 hat die Finanzverwaltung mit der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) begonnen. Somit könntest auch du bald Post vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Erfahre hier, was es mit der Wirtschafts-ID auf sich hat und was dies für dich bedeutet.
         &#xD;
  &lt;br/&gt;&#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/md/and1/dms3rep/multi/122123.jpeg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Für steuerliche Abwicklungszwecke waren bislang drei unterschiedliche Zuordnungsmerkmale vorgesehen:
           &#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;ol&gt;&#xD;
        &lt;li&gt;&#xD;
          &lt;span&gt;&#xD;
            
               Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID): Eine nicht veränderliche Nummer von natürlichen Personen, die mit der Geburt vergeben wird und die ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal ist.
             &#xD;
          &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;/li&gt;&#xD;
        &lt;li&gt;&#xD;
          &lt;span&gt;&#xD;
            
              Steuernummer: Von einem Einzelfinanzamt vergebene Nummer, die eine interne Zuordnung innerhalb des jeweiligen Finanzamtes ermöglicht und für Zwecke der Abwicklung von Steuerangelegenheiten notwendig ist.
             &#xD;
          &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;/li&gt;&#xD;
        &lt;li&gt;&#xD;
          &lt;span&gt;&#xD;
            
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID): Eine mit Ländercode gekennzeichnete Nummer, die es im internationalen Geschäftsverkehr und gegenüber von Online-Marktplätzen ermöglicht, die umsatzsteuerliche Registrierung als Unternehmer beim Finanzamt nachzuweisen.
             &#xD;
          &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;/ol&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Die drei bestehenden Zuordnungsmerkmal werden nun um ein weiteres Merkmal ergänzt: Die Wirtschafts-ID.
           &#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          
             Was genau is die Wirtschafts-ID und wofür ist sie zu verwenden?
            &#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Die W-IdNr. ist eine Nummer, die eine eindeutige Identifizierung von wirtschaftlich tätigen Personen und Vereinigungen im Besteuerungsverfahren ermöglichen soll. Perspektivisches Ziel ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den Steuerpflichtigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander ("Once-Only-Prinzip"). Nach Abschluss der erstmaligen Zuteilung ist die W-IdNr. verpflichtend bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden zu verwenden. Da die W-IdNr. stufenweise vergeben wird, ist die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken laut Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorerst bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.
            &#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          
             Wer bekommt alles eine Wirtschafts-ID und wie erhalte ich sie?
            &#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Die W-IdNr. wird an alle sog. "wirtschaftlich tätigen Personen" vergeben. Gemeint sich damit alle Personen, die ein Unternehmen führen, wobei die Rechtsform als Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder Einzelunternehmen unerheblich ist.
             &#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisiert und vollständig elektronisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Antragstellung bei einer Finanzbehörde auf Vergabe der W-IdNr. ist weder notwendig noch möglich. Die Vergabe erfolgt dabei stufenweise.
           &#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ol&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Besitzt du bereits eine USt-IdNr., so gilt diese ab der öffentlichen Bekanntmachung vom 25.10.2024 auch als W-IdNr., wobei die USt-IdNr. um die Zahlenfolge "-00001" noch zu erweitern ist.
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Hast du bisher keine USt-IdNr., erhälst du deine W-IdNr. über ELSTER, wenn du der elektronischen Zustellung zugestimmt hast. Ansonsten geht dir die W-IdNr. per Brief zu. Die Vergabe der W-IdNr. hat am 01.12.2024 begonnen und soll im Kalenderjahr 2026 abgeschlossen sein.
            &#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ol&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
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      <pubDate>Sun, 05 Jan 2025 09:29:04 GMT</pubDate>
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        <media:description>main image</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>01.01.2025: Start der neuen verbindlichen E-Rechnung im B2B-Bereich</title>
      <link>https://www.steuernleichtgemacht.net/blog/001-e-rechnung</link>
      <description>Ab dem 01.01.2025 gilt das neue E-Rechnungsformat verbindliche für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmer:innen. Was das für dich und dein Business bedeutet und ob du direkt handelt musst, erfährst du hier.</description>
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
         Ab dem 01.01.2025 gilt das neue E-Rechnungsformat verbindlich für alle Umsätze zwischen inländischen Unternehmer:innen. Was das für dich und dein Business bedeutet und ob du direkt handelt musst, erfährst du hier.
        &#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/md/and1/dms3rep/multi/117209.jpeg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Durch das Wachstumschancengesetz, das im März 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und verabschiedet wurde, wurde auch der § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) mit einer höchst relevanten Änderung angepasst. Die Änderung besagt insbesondere das Folgende:
          &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Rechnungen zwischen zwei inländischen Unternehmer:innen ("B2B") sind zwingend ab dem 01.01.2025 als
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           E-Rechnung
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          auszutauschen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Was genau ist eine E-Rechnung?
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Bislang kannte das UStG nur zwei Formen von Rechnungen. Dies waren zum einen Papierrechnungen und zum anderen auf elektronischen Wege versendete digitale Rechnungen (z.B. PDF-Rechnungen). Hierbei durfte der Empfänger der Leistung entscheiden, welches Format für ihn akzeptabel und passend ist.
          &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Neuerdings müssen wir von folgenden drei neuen Formaten sprechen:
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;ol&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            E-Rechnungen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Papierrechnungen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
      &lt;li&gt;&#xD;
        
            Sonstige Rechnungen
           &#xD;
      &lt;/li&gt;&#xD;
    &lt;/ol&gt;&#xD;
    
          Dabei kann die E-Rechnung als strukturierter Datensatz verstanden werden, der einer speziellen europäischen Norm entsprechen muss und der für das Menschenauge als solches nicht mehr lesbar ist. Je nach Unternehmen wird die E-Rechnung zukünftig auch lesbar bleiben, wenn das die Rechnung ausstellende Unternehmen für die E-Rechnung das sog. "ZUGFeRD-Format" nutzt, weil dort der elektronische Datensatz mit einem lesbaren PDF-Dokument verknüpft wird. Es gibt aber neben diesem lesbaren Format auch andere gesetzlich legitme Formate, die keine Lesbarkeit ermöglichen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Wie genau läuft die Umsetzung und Umstellung?
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Ab dem 01.01.2025 ist das grundsätzliche Rechnungsformat die E-Rechnung, wenn der Umsatz zwischen zwei inländischen Unternehmer:innen stattfindet. Für Rechnungen an Privatpersonen ändert sich also nichts.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Allerdings besteht für alle Unternehmen eine Übergangsfrist, sodass bis zum 01.01.2027 auch noch auf die E-Rechnung verzichtet werden darf.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Sollte dein Umsatz unter 800.000,- € betragen, wird die Übergangsfrist sogar bis zum 01.01.2028 verlängert.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Wieso ist die E-Rechnung aber dennoch wichtig für dich und mich?
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Unabhängig davon, ob du nur Privatkunden betreust, du unter 800.000,- € Umsatz erzielst und die Übergangsfrist nutzen möchtest, du Kleinunternehmer:in nach § 19 UStG bist oder du Millionen-Umsätze erzielst, musst du dich zwingend ab sofort auf die E-Rechnung vorbereiten. Denn sobald nur einer deiner Lieferanten (z.B. Auto-Leasing-Gesellschaft, Mobilfunk-Anbieter, usw.) auf die E-Rechnung umstellt und dir eine E-Rechnung übersendet, weil er die Übergangsfristen nicht nutzen möchte, musst du die E-Rechnung verarbeiten können.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Mein Fazit
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          lautet daher, dass du die verbindliche E-Rechnung als Chance für dich und deine Business-Struktur nutzen solltest, indem du deine Buchhaltung, Rechnungserstellung und Möglichkeiten von betriebswirtschaftlichen Auswertungen auf digitale Beine stellst. So stellst du sicher, dass du alle Rechnungsformate ab sofort verarbeiten kannst und automatisierst gleichzeitig viele deiner manuellen Prozesse. Diese Zeitersparnis kannst du direkt in Ideen für dein Unternehmen investieren und gewinnst so mehr Freiheit und Kraft für Kreativität.
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
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      <pubDate>Thu, 02 Jan 2025 19:19:58 GMT</pubDate>
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